Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Begriffbestimmungen
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen
in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Die in Anzeigen und Preislisten oder in dem zum Angebot gehörenden Unterlagen
enthaltenen Preise und technischen Daten können sich ändern.
Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung /
Rechnung zustande. Die Preise gelten für 1 Monat ab Datum der
Auftragsbestätigung / Rechnung.
Bei allen Preisangaben ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer
zu beachten. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden unsere am
Liefertag gültigen Preise verrechnet.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die
Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden
erklärt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurden. Die Angabe von Terminen stellt sonst lediglich einen
voraussichtlichen Zeitpunkt dar. Sollten wir die voraussichtliche Lieferzeit
einmal um mehr als zwei Wochen überschreiten, wird der Kunde darüber informiert
und ihm der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Wir sind berechtigt
Teillieferungen durchzuführen.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext von uns gespeichert.
Der Auftrag ermächtigt die Firma EDS-Fahrzeugtechnik GmbH, Unteraufträge zu
erteilen, und Probefahrten, sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
Die Firma EDS-Fahrzeugtechnik GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine
angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene
Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer
zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen
und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt ist.
§ 4 Fernabsatzgesetz
Der Verbraucher hat das Recht,
die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder,
wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen
ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der
Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten
Ware.
Das Paket ist frankiert an uns zu senden.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf
die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die
reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als
"neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
Für Sonderbestellungen oder speziell für den Kunden angefertigte Artikel ist bei
der Bestellung eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Brutto - Rechnungsbetrages
zu leisten. Diese Waren sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.
Passt oder funktioniert ein Produkt nicht auf das angegebene
Fahrzeug, ist auch nach Ablauf des vier wöchigen Rückgaberechts kein Rückgaberecht gegeben.
§ 5 Kaufpreis
Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern sich das Angebot
an Verbraucher richtet. Bei Unternehmern versteht sich der Preis netto
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der
Kaufpreis zuzüglich der angegebenen Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen
bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen
Kosten.
Die Zahlung erfolgt gegen Bar-Nachnahme, oder Vorauskasse sofern nicht etwas
anderes schriftlich vereinbart wurde.
Nachlässe oder Skontierungen sind ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht
möglich. Wird bei der Auftragserteilung eine Vorrauszahlung vereinbart, so ist
diese vor Arbeitsbeginn zu leisten.
Rechnungen sind sofort fällig. Der Verbraucher hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem
Diskontsatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde
kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunächst
auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind
wir
berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 6 Gefahrenübergang
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit
der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunde über.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst
mit der Übergabe der Sache auf den Kunde über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Eine Versicherung für den Fall, dass bestellte Artikel auf dem Versandwege
verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen
Wunsch
des Kunden und auf seine Kosten ab.
§ 7 Gewährleistung
Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer
Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht
zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer
Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für
sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der
Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher
diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner
Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den
Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum
Kauf
der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei
gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die
Mangelhaftigkeit
der Sache.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.
Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert
der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der
Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die Gewährleistung ist
ausgeschlossen oder erlischt, wenn:
-
der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat.
-
die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Der Ölverbrauch muß nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen. Sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% darüber liegen. Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden.
-
Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter Gewahrleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
-
die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden.
-
das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird.
-
das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird.
Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf
den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern
haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr
ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 9 Besondere Hinweise - Abnahme - Sorgfaltspflicht
Soweit durch Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ - Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine
Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag (Landgericht Essen). Dasselbe gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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